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Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag erstellen, Vertretung Arbeitsgericht – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Ulrike Schmidt-Fleischer Startseite: Beratung im Arbeitsrecht sowie Erstellung von Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen

Kurz gesagt: Die Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer ist Ihre Ansprechpartnerin für Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Wir beraten Sie, gestalten Verträge und vertreten Sie vor Gericht. Als Rechtsanwältin und Notarin verbindet Frau Schmidt-Fleischer Erfahrungen aus Großunternehmen mit einer klaren, verständlichen Art zu kommunizieren.

Arbeitsrecht bestimmt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt Verträge, Gehalt, Fristen und die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Wir beraten Mandanten in allen Phasen dieses Verhältnisses. Das beginnt bei der Formulierung einer rechtssicheren Stellenanzeige. Es endet mit der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Dazwischen prüfen wir Abmahnungen, gestalten Aufhebungsverträge und begleiten Betriebsratswahlen. Unsere Kanzlei arbeitet pragmatisch. Wir übersetzen komplexe juristische Sachverhalte in klare Handlungsoptionen. Das spart Zeit. Es vermeidet kostenintensive Fehler. Mandanten schätzen diese direkte Art.

Arbeitsrecht begleitet Sie vom ersten Tag bis zur Trennung

Schwerpunkt Arbeitsrecht: Rechtsanwalt

Ihr Experte für Arbeitsrecht

Als versierter Anwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Sie bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber – schnell, kompetent und mit Aussicht auf Erfolg.

Lassen Sie Arbeitsverträge erstellen

Arbeitsverträge, die zu Ihnen passen

Wir erstellen Arbeitsverträge, die rechtssicher sind und klare Regelungen enthalten, damit teure Streitigkeiten gar nicht erst entstehen.

Unterstützung und Beratung bei Kündigung im Arbeitsverhältnis

Wenn das Arbeitsverhältnis endet

Wir prüfen Ihre Kündigung, beachten alle Fristen und sichern Ihre Rechte – für einen fairen Abschluss, mit dem Sie gut weiterkommen.

Das Arbeitsrecht durchdringt jeden Schritt eines Beschäftigungsverhältnisses. Wir gestalten Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, prüfen Kündigungen auf ihre rechtliche Wirksamkeit, verhandeln Abfindungen bei Aufhebungsverträgen und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht. Jede Maßnahme erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Kündigungsschutzes und den spezifischen Fristen des Einzel- und Kollektivarbeitsrechts. Ulrike Schmidt-Fleischer bringt Praxiserfahrung aus der Beratung internationaler Großunternehmen und der IHK mit ein. Diese industrielle Perspektive hilft Unternehmensmandanten, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen. Arbeitnehmermandanten profitieren von der genauen Kenntnis typischer Vertragsgestaltungen. Wir analysieren Klauseln. Wir bewerten Risiken. Wir finden Lösungen.

Beratung im Arbeitsrecht

Die Beratung im Arbeitsrecht ist das Herzstück unserer Kanzlei. Wir schauen uns Ihre Situation genau an – egal, ob Sie als Arbeitgeber Personalentscheidungen treffen oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen möchten. Eine gute Beratung klärt, was der Vertrag vorgibt, beleuchtet die Kündigungsfrist und schätzt ein, wie hoch das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Die rechtlichen Fristen erklären wir Ihnen so, dass Sie sie wirklich verstehen. Sie erhalten klare Handlungsoptionen und können unnötige Streitigkeiten vor Gericht vermeiden. Auch Muster und Vertragsentwürfe prüfen wir auf Schwachstellen. So steht Ihre Position auf einem soliden Fundament.

Der Hintergrund

Beratung bedeutet für uns, vorausschauend zu agieren. Wir betrachten nicht nur das unmittelbare Problem, sondern auch die langfristigen Folgen einer arbeitsrechtlichen Entscheidung. Eine falsche Formulierung in einer Abmahnung kann später vor dem Arbeitsgericht als unwirksam gelten. Wir decken solche Schwachstellen systematisch auf.

Die Expertin Ulrike Schmidt-Fleischer bietet arbeitsrechtliche Beratung

Arbeitsverträge, die Hand und Fuß haben

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt beide Seiten. Wir erstellen Verträge, die alle wichtigen Punkte wie Gehalt, Probezeit, Tätigkeit und Kündigungsfrist präzise festlegen. Standardschablonen aus dem Internet enthalten oft Klauseln, die vor Gericht nicht standhalten und im Streitfall zu Nachteilen führen. Auf solche Vorlagen verzichten wir. Stattdessen passen wir jede Vereinbarung an die tatsächlichen Anforderungen Ihres Unternehmens an – vom einfachen Arbeitsverhältnis bis zum komplexen Teilzeitmodell.

So arbeiten wir

Die Gestaltung eines Vertrages erfordert genaue Kenntnis der Rechtsprechung. Wir integrieren Schutzklauseln für den Arbeitgeber, ohne die Rechte des Arbeitnehmers unangemessen zu beschneiden. Eine fehlerhafte Befristung kann beispielsweise zur unbefristeten Weiterbeschäftigung verpflichten. Wir formulieren Befristungsgründe exakt. Das minimiert Ihr rechtliches Risiko von Anfang an.

Ulrike Schmidt-Fleischer erstellt Arbeitsverträge

Geschäftsführerverträge, die zur Rolle passen

Geschäftsführer stehen in einem besonderen Verhältnis zum Unternehmen. Sie sind keine regulären Arbeitnehmer, haben aber oft ähnliche Schutzbedürfnisse. Wir erstellen Verträge, die die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht sauber abbilden. Dabei regeln wir Gehalt, Tätigkeitsbereich, Wettbewerbsverbote und Haftungsfragen. Besonders wichtig ist die präzise Formulierung der Kündigung – fehlerhafte Verträge können für das Unternehmen teuer werden, etwa durch Abfindungen oder Nachzahlungen. Ihre Gesellschaft sichern wir damit organschaftlich ab.

Das sollten Sie wissen

Die Trennung von Organstellung und arbeitsrechtlichem Rahmen erfordert Sorgfalt. Wir definieren klare Leistungskriterien und Nebenpflichten. Spätere Auseinandersetzungen über Abfindungen bei der Trennung vom Geschäftsführer lassen sich durch saubere Vertragsgestaltung minimieren. Eine klare Vorlage für die Auflösung des Vertrages gehört für uns dazu.

Mit Ulrike Schmidt-Fleischer Geschäftsführerverträge erstellen

Beratung rund um die Kündigung

Eine Kündigung ist ein tiefer Einschnitt – für beide Seiten. Wir beraten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Formulierung des Kündigungsschreibens und Arbeitnehmer bei der Prüfung, ob die Kündigung wirksam ist. Jede Kündigung muss formal einwandfrei sein. Wir prüfen Fristen, soziale Rechtfertigung und mögliche Fehler im Vorfeld. War eine Abmahnung nötig? Greift der Kündigungsschutz? Diese Fragen klären wir im ersten Gespräch. Und wir sagen Ihnen ehrlich, welche Chancen eine Klage vor dem Arbeitsgericht hätte.

Ihr Gewinn

Im Kündigungsfall zählt Geschwindigkeit. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Wir handeln sofort. Arbeitgeber vermeiden durch unsere Vorab-Prüfung teure Prozessrisiken. Arbeitnehmer erfahren, ob eine höhere Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages realistisch ist. Wir sichern Ihre Ansprüche.

Ulrike Schmidt-Fleischer berät zur Kündigung im Arbeitsverhältnis

Aufhebungsverträge genau unter die Lupe nehmen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – das spart oft Zeit und Nerven. Arbeitgeber legen Arbeitnehmern dabei häufig fertige Muster vor. Solche Verträge enthalten nicht selten Klauseln, die den Arbeitnehmer benachteiligen. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag auf versteckte Nachteile: Ist die Abfindung fair? Drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld? Verzichtet der Arbeitnehmer unbedacht auf Resturlaub oder Überstunden? Wir lesen das Kleingedruckte und verhandeln für Sie bessere Bedingungen.

Was uns auszeichnet

Wir raten zur Vorsicht bei vorgefertigten Verträgen. Eine unüberlegte Unterschrift kostet oft viel Geld. Wir vergleichen das Angebot mit der gesetzlichen Regelung und der üblichen Rechtsprechung des Arbeitsgerichts. Wenn eine Klausel unangemessen ist, fordern wir eine Nachbesserung. Ihr Gehalt und Ihre Referenzen bleiben geschützt.

Durch Ulrike Schmidt-Fleischer erfolgt die Prüfung von Aufhebungsverträgen

Abmahnungen gründlich prüfen

Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Sie dokumentiert ein Fehlverhalten und fordert den Arbeitnehmer auf, sein Verhalten zu ändern. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie ernst nehmen. Wir prüfen, ob sie formal und inhaltlich korrekt ist: Ist der Vorwurf konkret benannt? Wird die Rechtsfolge deutlich? Eine unwirksame Abmahnung entfaltet keine rechtliche Wirkung – und kann später eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu Fall bringen.

Worauf es ankommt

Für Arbeitgeber ist die Abmahnung ein Beweismittel. Fehlt sie, scheitert oft eine verhaltensbedingte Kündigung am Kündigungsschutz. Wir beraten Unternehmen zum korrekten Aufbau einer Abmahnung. Für Arbeitnehmer prüfen wir, ob eine Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen werden muss. Wir vertreten Ihre Position.

Bei Ulrike Schmidt-Fleischer können Abmahnungen prüfen lassen

Arbeitszeugnisse fachkundig prüfen

Das Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte für die nächste Bewerbung. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Arbeitgeber nutzen oft versteckte Codes, um die tatsächliche Leistung zu bewerten – diese Formulierungen entschlüsseln wir für Sie. Passt die Note zur realen Einschätzung? Sind die Aussagen zu Verhalten und Leistung korrekt? Wir prüfen Zeugnisse auf Lücken und rechtliche Mängel. Denn ein schlechtes Zeugnis kann den weiteren Berufsweg erheblich erschweren.

Für Sie zusammengefasst

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir fordern fehlende Angaben nach. Wenn die Formulierung missverständlich ist, verlangen wir eine Korrektur. Arbeitgeber beraten wir, wie sie Zeugnisse rechtssicher erstellen, ohne den Betriebsfrieden unnötig zu belasten. Wir achten auf klare Worte.

Arbeitszeugnis mit Ulrike Schmidt-Fleischer prüfen lassen

Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Scheitert die außergerichtliche Einigung, geht es vor das Arbeitsgericht – etwa mit einer Kündigungsschutzklage oder einer Lohnklage. Wir vertreten Ihre Interessen in diesem Verfahren. Ein Prozess braucht Strategie und genaue Kenntnis der Fristen. Wir bereiten die Schriftsätze vor, sammeln Beweise und stehen Ihnen in der Güteverhandlung und im Kammertermin zur Seite. Viele Verfahren enden bereits in der Güteverhandlung mit einem Vergleich – Ihre Abfindung verhandeln wir. In Einigungsstellen sind wir ebenfalls für Sie aktiv.

So läuft es in der Praxis

Wir bereiten jeden Termin intensiv vor. Wir kennen die Taktiken der Gegenseite. Im Arbeitsgerichtsprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Jeder Beweis muss exakt dargelegt werden. Wir strukturieren die Argumentation. Arbeitgeber erhalten eine fundierte Einschätzung ihres Prozessrisikos. Arbeitnehmer sichern ihren Lebensunterhalt.

Durch Ulrike Schmidt-Fleischer erfolgt die Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Kollektivarbeitsrecht: Beratung für Unternehmen

Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und den Vertretungen der Belegschaft. Wir beraten Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Diese Ebene ist juristisch anspruchsvoll: Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Mitbestimmungsrechte wollen sorgfältig gestaltet sein. Wir machen Kollektivvereinbarungen rechtssicher und begleiten Betriebsänderungen – etwa wenn ein Interessenausgleich zwingend nötig ist. Fehler in diesem Bereich können Produktion und Verwaltung lahmlegen. Das verhindern wir.

Unsere Stärken

Ulrike Schmidt-Fleischer besitzt tiefe Praxiserfahrung aus der Beratung von Betriebs- und Personalräten in einem internationalen Großunternehmen. Wir kennen die Perspektive beider Seiten. Diese Kenntnis hilft, verfahrene Situationen pragmatisch zu lösen. Wir finden Kompromisse, die den Betrieb am Laufen halten. Das spart Ressourcen.

Kollektivarbeitsrecht Beratung durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Betriebsratswahlen sicher begleiten

Betriebsratswahlen folgen strengen gesetzlichen Regeln. Schon kleine Fehler können zur Anfechtung der Wahl führen. Wir begleiten Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung: Wir klären, wer wahlberechtigt und wer wählbar ist, prüfen die Zusammensetzung des Wahlvorstands und die Fristen für die Wahlausschreibung. Ein korrekter Ablauf schützt Ihr Unternehmen vor arbeitsgerichtlichen Anfechtungsklagen – wir sorgen dafür, dass alles sauber läuft.

Hilfreiches Wissen

Die Wahlvorbereitung erfordert Präzision. Wir beraten zur Erstellung des Wählerverzeichnisses und zur korrekten Auslage der Wahlvorschläge. Wenn die Schwellenwerte für eine Betriebsratswahl erreicht sind, muss der Arbeitgeber von sich aus tätig werden. Wir übernehmen die rechtliche Steuerung. Wir dokumentieren die Schritte.

Durch Ulrike Schmidt-Fleischer Begleitung bei Betriebsratswahlen

Über unsere Kanzlei

Über uns, das Team und Informationen zum Unternehmen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Unsere Kanzlei steht für Rechtsanwaltschaft und Notariat auf Augenhöhe. Ulrike Schmidt-Fleischer blickt auf eine Laufbahn zurück, die sie durch ein international agierendes Großunternehmen und die Industrie- und Handelskammer führte. Diese Perspektive aus Industrie und Kammerarbeit kommt unseren Mandanten direkt zugute. Wir kennen die Praxis in Unternehmen und wissen, wie Gremien arbeiten. Unser Team arbeitet pragmatisch und unkompliziert – komplexe juristische Sachverhalte bringen wir schnell auf den Punkt.

Das macht uns aus

  • Weitblick aus der Großindustrie und der IHK in die Beratung einbringen
  • Verständliche Sprache statt Fachchinesisch
  • Durchsetzungsstark vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen
  • Edutaining-Ansatz: Fachwissen mit positiver Energie vermitteln

Mehr über uns erfahren →

Leistungen im Überblick

Angebot, Service und Leistungen von Ulrike Schmidt-Fleischer

Wir decken das gesamte Arbeitsrecht ab – vom ersten Arbeitstag bis zur Beendigung des Vertrags. Arbeitgeber und Arbeitnehmer begleiten wir gleichermaßen: bei der Vertragsgestaltung, in der Prozessvertretung und in der kollektivrechtlichen Beratung. Klare Lösungen sind unser Ziel. In Einigungsstellen engagieren wir uns ebenso wie vor Gericht.

  • Beratung und Prüfung von Verträgen
  • Arbeits- und Geschäftsführerverträge erstellen
  • Bei Kündigung und Aufhebungsvertrag beraten
  • Abmahnungen und Arbeitszeugnisse prüfen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Kollektivarbeitsrecht und Betriebsratswahlen begleiten

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Ein Praxisbeispiel aus unserer Arbeit

Die Ausgangslage

Ein mittelständisches Unternehmen wollte einem langjährigen Mitarbeiter kündigen. Der Verdacht auf wiederholten Arbeitszeitbetrug stand im Raum. Die Geschäftsleitung wünschte eine schnelle Trennung – und möglichst ohne hohe Abfindung.

Problem

In der Personalakte fand sich jedoch keine einzige Abmahnung. Der Mitarbeiter war über 50 und seit zehn Jahren im Betrieb – der Kündigungsschutz galt damit uneingeschränkt. Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Warnung hätte vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand gehabt.

Unser Vorgehen

Wir analysierten die Akte und die vorhandenen Zeugenaussagen. Statt einer sofortigen Kündigung empfahlen wir eine sauber dokumentierte Abmahnung. Parallel bereiteten wir einen Aufhebungsvertrag vor und verhandelten mit Betriebsrat und Gegenseite über eine einvernehmliche Lösung.

Das Ergebnis

Der Mitarbeiter akzeptierte den Aufhebungsvertrag. Die Abfindung blieb im vertretbaren Rahmen, und eine langwierige Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht war vom Tisch. Das Unternehmen konnte die Nachfolgeplanung ohne Verzögerung angehen – und der Mitarbeiter einen sauberen Abschluss finden.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die Prüfung eines Aufhebungsvertrags?

Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags richtet sich nach dem Gegenstandswert, also dem Bruttomonatsgehalt. Die Kosten liegen oft zwischen 250 und 500 Euro. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir klären die Deckung im Vorfeld.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Ein Kündigungsschutzprozess dauert in der ersten Instanz meist drei bis sechs Monate. Der Termin zur Güteverhandlung findet oft vier bis acht Wochen nach Klageeingang statt. Ein Vergleich beendet das Verfahren meist an diesem Tag.

Was ist im Service der arbeitsrechtlichen Beratung enthalten?

Die Beratung umfasst die rechtliche Prüfung Ihres Sachverhalts, die Bewertung von Fristen und Risiken sowie die Erstellung einer Handlungsoption. Wir prüfen Verträge, Abmahnungen oder Kündigungen. Wir vertreten Sie außergerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber.

An welchen Normen und Standards orientiert sich das Arbeitsrecht?

Grundlage unseres Handelns sind das Kündigungsschutzgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die einschlägige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beziehen wir in unsere Bewertung mit ein. Den Maßstab bilden stets die neuesten Urteile des Bundesarbeitsgerichts.

Lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation prüfen

Arbeitsrechtliche Konflikte verlieren nicht an Schärfe, wenn man sie ignoriert. Fristen laufen weiter. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir bieten die rechtliche Sicherheit, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Arbeitgeber profitieren von unserer Erfahrung in der Vertragsgestaltung und der Begleitung von Gremien. Arbeitnehmer erhalten eine klare Einschätzung ihrer rechtlichen Position. Wir übersetzen juristische Komplexität in verständliche Handlungsoptionen. Unsere Kanzlei arbeitet direkt, pragmatisch und auf Augenhöhe. Wir bereiten jeden Fall sorgfältig vor. Wir vertreten Ihre Interessen vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen. Zögern Sie nicht, die Angelegenheit ruhen zu lassen. Kontaktieren Sie uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.

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