Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag erstellen, Vertretung Arbeitsgericht – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Kurz gesagt: Die Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer berät Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber im Arbeitsrecht, gestaltet Verträge und übernimmt die Prozessvertretung. Als Rechtsanwältin und Notarin nutzt Frau Schmidt-Fleischer ihre Erfahrung aus Großunternehmen für eine klare Kommunikation.
Arbeitsrecht bestimmt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt Verträge, Gehalt, Fristen und die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Wir beraten Mandanten in allen Phasen dieses Verhältnisses. Das beginnt bei der Formulierung einer rechtssicheren Stellenanzeige. Es endet mit der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Dazwischen prüfen wir Abmahnungen, gestalten Aufhebungsverträge und begleiten Betriebsratswahlen. Unsere Kanzlei arbeitet pragmatisch. Wir übersetzen komplexe juristische Sachverhalte in klare Handlungsoptionen. Das spart Zeit. Es vermeidet kostenintensive Fehler. Mandanten schätzen diese direkte Art.
Rechtliche Unterstützung von der Einstellung bis zum Austritt
Ihre Fachanwältin im Arbeitsrecht
Wir unterstützen Sie bei Konflikten mit dem Arbeitgeber durch eine sachliche und erfolgsorientierte Vertretung Ihrer Interessen.
Rechtssichere Arbeitsverträge für Ihre Bedürfnisse
Wir erstellen Verträge mit klaren Regelungen, um rechtliche Sicherheit zu garantieren und teure Streitigkeiten zu vermeiden.
Wenn das Arbeitsverhältnis endet
Wir prüfen Ihre Kündigung und die Einhaltung aller Fristen. So sichern wir Ihre Rechte für einen fairen Abschluss.
Das Arbeitsrecht durchdringt jeden Schritt eines Beschäftigungsverhältnisses. Wir gestalten Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, prüfen Kündigungen auf ihre rechtliche Wirksamkeit, verhandeln Abfindungen bei Aufhebungsverträgen und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht. Jede Maßnahme erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Kündigungsschutzes und den spezifischen Fristen des Einzel- und Kollektivarbeitsrechts. Ulrike Schmidt-Fleischer bringt Praxiserfahrung aus der Beratung internationaler Großunternehmen und der IHK mit ein. Diese industrielle Perspektive hilft Unternehmensmandanten, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen. Arbeitnehmermandanten profitieren von der genauen Kenntnis typischer Vertragsgestaltungen. Wir analysieren Klauseln. Wir bewerten Risiken. Wir finden Lösungen.
Beratung im Arbeitsrecht
Die Beratung im Arbeitsrecht bildet den Kern unserer Kanzlei. Wir analysieren Ihre Situation genau, egal ob Sie als Arbeitgeber Personalentscheidungen treffen oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen möchten. Eine fundierte Beratung klärt die vertraglichen Vorgaben und die Kündigungsfristen. Zudem schätzen wir das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen ein. Wir erklären Ihnen rechtliche Fristen so, dass Sie diese verstehen. Sie erhalten klare Handlungsoptionen, um unnötige Prozesse zu vermeiden. Auch die Prüfung von Mustern und Entwürfen gehört dazu. So steht Ihre Position auf einem soliden Fundament. Wir beraten Sie kompetent.
Zum Hintergrund
Beratung bedeutet für uns, vorausschauend zu agieren. Wir betrachten nicht nur das unmittelbare Problem, sondern auch die langfristigen Folgen einer arbeitsrechtlichen Entscheidung. Eine falsche Formulierung in einer Abmahnung kann später vor dem Arbeitsgericht als unwirksam gelten. Wir decken solche Schwachstellen systematisch auf.

Verträge mit rechtlicher Sicherheit
Schutz durch gute Verträge. Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag sichert beide Seiten ab. Wir legen Gehalt, Probezeit, Tätigkeit und Kündigungsfrist präzise fest. Auf unsichere Vorlagen aus dem Internet verzichten wir bewusst, da diese oft Klauseln enthalten, die vor Gericht nicht standhalten. Stattdessen passen wir jede Vereinbarung an Ihre tatsächlichen Anforderungen an. Dies gilt für einfache Arbeitsverhältnisse ebenso wie für komplexe Teilzeitmodelle.
Unsere Arbeitsweise
Die Gestaltung eines Vertrages erfordert genaue Kenntnis der Rechtsprechung. Wir integrieren Schutzklauseln für den Arbeitgeber, ohne die Rechte des Arbeitnehmers unangemessen zu beschneiden. Eine fehlerhafte Befristung kann beispielsweise zur unbefristeten Weiterbeschäftigung verpflichten. Wir formulieren Befristungsgründe exakt. Das minimiert Ihr rechtliches Risiko von Anfang an.

Verträge für Geschäftsführer und Management
Geschäftsführer haben ein besonderes Verhältnis zum Unternehmen und benötigen trotz ähnlicher Schutzbedürfnisse wie Arbeitnehmer spezifische Regelungen. Wir bilden die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht ab und regeln Gehalt, Tätigkeit, Wettbewerbsverbote sowie Haftungsfragen. Eine präzise Formulierung der Kündigung verhindert teure Abfindungen oder Nachzahlungen. Damit sichern wir Ihre Gesellschaft organisatorisch ab.
Wichtige Informationen
Die Trennung von Organstellung und arbeitsrechtlichem Rahmen erfordert Sorgfalt. Wir definieren klare Leistungskriterien und Nebenpflichten. Spätere Auseinandersetzungen über Abfindungen bei der Trennung vom Geschäftsführer lassen sich durch saubere Vertragsgestaltung minimieren. Eine klare Vorlage für die Auflösung des Vertrages gehört für uns dazu.

Unterstützung bei Kündigungen
Wir beraten Arbeitgeber zur Gestaltung von Kündigungsschreiben und unterstützen Arbeitnehmer bei der Prüfung der Wirksamkeit. Dabei klären wir im Gespräch Fragen zu Fristen, zur sozialen Rechtfertigung oder zur Notwendigkeit von Abmahnungen.
Ihr Nutzen
Im Kündigungsfall zählt Geschwindigkeit. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Wir handeln sofort. Arbeitgeber vermeiden durch unsere Vorab-Prüfung teure Prozessrisiken. Arbeitnehmer erfahren, ob eine höhere Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages realistisch ist. Wir sichern Ihre Ansprüche.

Aufhebungsverträge fundiert prüfen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und spart oft Zeit. Arbeitgeber legen Arbeitnehmern jedoch häufig fertige Muster vor, die benachteiligende Klauseln enthalten können. Wir prüfen Verträge auf faire Abfindungen, mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder den Verzicht auf Resturlaub und Überstunden. Wir lesen das Kleingedruckte und verhandeln für Sie bessere Bedingungen. So sichern wir Ihren Abschluss.
Was uns auszeichnet
Wir raten zur Vorsicht bei vorgefertigten Verträgen. Eine unüberlegte Unterschrift kostet oft viel Geld. Wir vergleichen das Angebot mit der gesetzlichen Regelung und der üblichen Rechtsprechung des Arbeitsgerichts. Wenn eine Klausel unangemessen ist, fordern wir eine Nachbesserung. Ihr Gehalt und Ihre Referenzen bleiben geschützt.

Abmahnungen fachgerecht prüfen
Abmahnungen sind oft Vorstufen zur Kündigung. Wir prüfen, ob der Vorwurf konkret benannt wurde und die Rechtsfolge deutlich ist. Eine unwirksame Abmahnung entfaltet keine rechtliche Wirkung. Das kann später eine Kündigung vor Gericht zu Fall bringen.
Worauf es ankommt
Für Arbeitgeber ist die Abmahnung ein Beweismittel. Fehlt sie, scheitert oft eine verhaltensbedingte Kündigung am Kündigungsschutz. Wir beraten Unternehmen zum korrekten Aufbau einer Abmahnung. Für Arbeitnehmer prüfen wir, ob eine Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen werden muss. Wir vertreten Ihre Position.

Arbeitszeugnisse rechtlich bewerten
Das Arbeitszeugnis dient als Visitenkarte für Ihre nächste Bewerbung. Da Arbeitgeber oft versteckte Codes zur Leistungsbewertung nutzen, entschlüsseln wir diese Formulierungen für Sie. Wir stellen sicher, dass die Aussagen zu Verhalten und Leistung korrekt sind. Zudem prüfen wir Zeugnisse auf Lücken und rechtliche Mängel. Ein schlechtes Zeugnis kann Ihren Berufsweg massiv erschweren.
Zusammenfassung der Leistungen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir fordern fehlende Angaben nach. Wenn die Formulierung missverständlich ist, verlangen wir eine Korrektur. Arbeitgeber beraten wir, wie sie Zeugnisse rechtssicher erstellen, ohne den Betriebsfrieden unnötig zu belasten. Wir achten auf klare Worte.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, vertreten wir Sie bei Prozessen wie Kündigungsschutz- oder Lohnklagen. Wir bereiten die Schriftsätze vor, sammeln Beweise und stehen Ihnen in der Güteverhandlung sowie im Kammertermin zur Seite. Viele Verfahren enden bereits durch einen Vergleich in der Güteverhandlung. Auch in Einigungsstellen sind wir für Sie aktiv.
Ablauf in der Praxis
Wir bereiten jeden Termin intensiv vor. Wir kennen die Taktiken der Gegenseite. Im Arbeitsgerichtsprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Jeder Beweis muss exakt dargelegt werden. Wir strukturieren die Argumentation. Arbeitgeber erhalten eine fundierte Einschätzung ihres Prozessrisikos. Arbeitnehmer sichern ihren Lebensunterhalt.

Kollektivarbeitsrecht: Beratung für Unternehmen
Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretungen. Wir beraten Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten oder Gewerkschaften. In diesem anspruchsvollen Bereich gestalten wir Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge rechtssicher. Auch die Mitbestimmungsrechte sowie notwendige Rechtsgrundlagen für Betriebsänderungen berücksichtigen wir. So verhindern wir, dass Fehler in der Verwaltung oder Produktion lahmgelegt werden. Wir beraten effizient.
Unsere Schwerpunkte
Ulrike Schmidt-Fleischer besitzt tiefe Praxiserfahrung aus der Beratung von Betriebs- und Personalräten in einem internationalen Großunternehmen. Wir kennen die Perspektive beider Seiten. Diese Kenntnis hilft, verfahrene Situationen pragmatisch zu lösen. Wir finden Kompromisse, die den Betrieb am Laufen halten. Das spart Ressourcen.

Sichere Begleitung von Betriebsratswahlen
Betriebsratswahlen unterliegen strengen Regeln. Wir begleiten Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Dabei klären wir Fragen zur Wahlberechtigung und prüfen die Zusammensetzung des Wahlvorstands sowie die Fristen. Ein korrekter Ablauf schützt Ihr Unternehmen vor Anfechtungsklagen. Wir sorgen für einen sauberen Ablauf.
Wissenswertes
Die Wahlvorbereitung erfordert Präzision. Wir beraten zur Erstellung des Wählerverzeichnisses und zur korrekten Auslage der Wahlvorschläge. Wenn die Schwellenwerte für eine Betriebsratswahl erreicht sind, muss der Arbeitgeber von sich aus tätig werden. Wir übernehmen die rechtliche Steuerung. Wir dokumentieren die Schritte.

Über unsere Kanzlei
Ulrike Schmidt-Fleischer kombiniert ihre Erfahrung aus einem Großunternehmen mit ihrer Tätigkeit bei der IHK für unsere Mandanten. Diese Perspektive aus der Praxis hilft uns, die Arbeitswelt genau zu verstehen. Wir kennen die Abläufe in Unternehmen und wissen, wie Gremien arbeiten. Unser Team arbeitet unkompliziert und bringt komplexe Sachverhalte schnell auf den Punkt.
Das zeichnet uns aus
- Praxisnahe Perspektiven aus Industrie und IHK
- Klare Sprache statt juristischem Fachchinesisch
- Starke Vertretung vor Arbeitsgerichten
- Wissen mit Energie vermitteln
Unsere Leistungen
Wir decken das gesamte Arbeitsrecht ab, von der Vertragsgestaltung bis zur Prozessvertretung. Dabei begleiten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Auch in Einigungsstellen sowie vor Gericht streben wir klare Lösungen an.
- Beratung und Prüfung von Verträgen
- Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
- Beratung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Abmahnungen und Arbeitszeugnisse prüfen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Begleitung von Betriebsratswahlen und Kollektivarbeitsrecht
Ein Praxisbeispiel aus unserer Arbeit
Die Ausgangslage
Ein Unternehmen wollte einem langjährigen Mitarbeiter kündigen. Der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug stand im Raum. Die Geschäftsleitung suchte eine schnelle Trennung ohne hohe Abfindung.
Problem
In der Personalakte fehlten jedoch Abmahnungen. Da der Mitarbeiter über 50 war und seit zehn Jahren im Betrieb tätig war, galt der Kündigungsschutz uneingeschränkt. Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Warnung hätte vor Gericht kaum Bestand gehabt.
Unser Vorgehen
Wir analysierten die Akten und Zeugenaussagen genau. Statt einer sofortigen Kündigung empfahlen wir eine sauber dokumentierte Abmahnung. Zudem bereiteten wir einen Aufhebungsvertrag vor und verhandelten mit der Gegenseite über eine einvernehmliche Lösung.
Das Ergebnis
Der Mitarbeiter akzeptierte den Aufhebungsvertrag. Die Abfindung blieb im Rahmen und eine langwierige Kündigungsschutzklage wurde vermieden. Das Unternehmen konnte die Nachfolgeplanung sofort angehen.
Häufige Fragen
Wie viel kostet die Prüfung eines Aufhebungsvertrags?
Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags richtet sich nach dem Gegenstandswert, also dem Bruttomonatsgehalt. Die Kosten liegen oft zwischen 250 und 500 Euro. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir klären die Deckung im Vorfeld.
Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
Ein Kündigungsschutzprozess dauert in der ersten Instanz meist drei bis sechs Monate. Der Termin zur Güteverhandlung findet oft vier bis acht Wochen nach Klageeingang statt. Ein Vergleich beendet das Verfahren meist an diesem Tag.
Was ist im Service der arbeitsrechtlichen Beratung enthalten?
Die Beratung umfasst die rechtliche Prüfung Ihres Sachverhalts, die Bewertung von Fristen und Risiken sowie die Erstellung einer Handlungsoption. Wir prüfen Verträge, Abmahnungen oder Kündigungen. Wir vertreten Sie außergerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber.
An welchen Normen und Standards orientiert sich das Arbeitsrecht?
Grundlage unseres Handelns sind das Kündigungsschutzgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die einschlägige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beziehen wir in unsere Bewertung mit ein. Den Maßstab bilden stets die neuesten Urteile des Bundesarbeitsgerichts.
Lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation prüfen
Arbeitsrechtliche Konflikte verlieren nicht an Schärfe, wenn man sie ignoriert. Fristen laufen weiter. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir bieten die rechtliche Sicherheit, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Arbeitgeber profitieren von unserer Erfahrung in der Vertragsgestaltung und der Begleitung von Gremien. Arbeitnehmer erhalten eine klare Einschätzung ihrer rechtlichen Position. Wir übersetzen juristische Komplexität in verständliche Handlungsoptionen. Unsere Kanzlei arbeitet direkt, pragmatisch und auf Augenhöhe. Wir bereiten jeden Fall sorgfältig vor. Wir vertreten Ihre Interessen vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen. Zögern Sie nicht, die Angelegenheit ruhen zu lassen. Kontaktieren Sie uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.


