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Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag erstellen, Vertretung Arbeitsgericht – Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer

Startseite von Ulrike Schmidt-Fleischer: Beratung im Arbeitsrecht, Erstellung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen

Kurz gesagt: Die Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer bietet Arbeitsrecht für beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie unterstützt bei Beratung, Vertragsgestaltung sowie gerichtlicher Vertretung. Als Rechtsanwältin und Notarin vereint sie unternehmerische Erfahrung aus Großunternehmen mit klarer, verständlicher Kommunikation.

Arbeitsrecht bestimmt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt Verträge, Gehalt, Fristen und die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Wir beraten Mandanten in allen Phasen dieses Verhältnisses. Das beginnt bei der Formulierung einer rechtssicheren Stellenanzeige. Es endet mit der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Dazwischen prüfen wir Abmahnungen, gestalten Aufhebungsverträge und begleiten Betriebsratswahlen. Unsere Kanzlei arbeitet pragmatisch. Wir übersetzen komplexe juristische Sachverhalte in klare Handlungsoptionen. Das spart Zeit. Es vermeidet kostenintensive Fehler. Mandanten schätzen diese direkte Art.

Das gesamte Arbeitsrecht – von der Einstellung bis zur Trennung

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Spezialist für Arbeitsrecht

Ihr versierter Anwalt für Arbeitsrecht vertritt Sie bei Konflikten mit Arbeitgebern – schnell, kompetent und erfolgreich.

Arbeitsverträge erstellen lassen

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Wir erstellen rechtssichere Arbeitsverträge mit klaren Regelungen, die teure Streitigkeiten vermeiden.

Kündigung im Arbeitsverhältnis – Beratung und Unterstützung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wir prüfen Ihre Kündigung, wahren Fristen und sichern Ihre Rechte – für einen fairen und sicheren Abschied.

Das Arbeitsrecht durchdringt jeden Schritt eines Beschäftigungsverhältnisses. Wir gestalten Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, prüfen Kündigungen auf ihre rechtliche Wirksamkeit, verhandeln Abfindungen bei Aufhebungsverträgen und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht. Jede Maßnahme erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Kündigungsschutzes und den spezifischen Fristen des Einzel- und Kollektivarbeitsrechts. Ulrike Schmidt-Fleischer bringt Praxiserfahrung aus der Beratung internationaler Großunternehmen und der IHK mit ein. Diese industrielle Perspektive hilft Unternehmensmandanten, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen. Arbeitnehmermandanten profitieren von der genauen Kenntnis typischer Vertragsgestaltungen. Wir analysieren Klauseln. Wir bewerten Risiken. Wir finden Lösungen.

Arbeitsrechtliche Beratung

Die arbeitsrechtliche Beratung bildet das Herzstück unserer Kanzleiarbeit. Wir analysieren Ihre individuelle Lage, ob Sie als Arbeitgeber Personalentscheidungen treffen oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen möchten. Eine fundierte Beratung klärt Verpflichtungen aus dem Vertrag, beleuchtet die Kündigungsfrist und bewertet das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die rechtlichen Fristen erklären wir verständlich. Sie bekommen klare Handlungsoptionen. Ziel ist die Vermeidung unnötiger gerichtlicher Streitigkeiten. Muster und Vorlage-Entwürfe prüfen wir auf Schwachstellen. So sichern wir Ihre Position.

Der Hintergrund

Beratung bedeutet für uns, vorausschauend zu agieren. Wir betrachten nicht nur das unmittelbare Problem, sondern auch die langfristigen Folgen einer arbeitsrechtlichen Entscheidung. Eine falsche Formulierung in einer Abmahnung kann später vor dem Arbeitsgericht als unwirksam gelten. Wir decken solche Schwachstellen systematisch auf.

Arbeitsrechtliche Beratung durch die Expertin Ulrike Schmidt-Fleischer

Arbeitsverträge professionell erstellen

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt beide Seiten. Wir erstellen Verträge, die alle wesentlichen Bedingungen wie Gehalt, Probezeit, Tätigkeit und Kündigungsfrist präzise definieren. Standard-Muster aus dem Internet enthalten oft unzulässige Klauseln. Diese führen im Streitfall vor dem Arbeitsgericht zu rechtlichen Nachteilen. Auf solche generischen Vorlagen verzichten wir. Stattdessen passen wir jede Vereinbarung an die tatsächlichen Anforderungen Ihres Unternehmens an. Das gilt für einfache Arbeitsverhältnisse ebenso wie für komplexe Teilzeitmodelle.

So setzen wir es um

Die Gestaltung eines Vertrages erfordert genaue Kenntnis der Rechtsprechung. Wir integrieren Schutzklauseln für den Arbeitgeber, ohne die Rechte des Arbeitnehmers unangemessen zu beschneiden. Eine fehlerhafte Befristung kann beispielsweise zur unbefristeten Weiterbeschäftigung verpflichten. Wir formulieren Befristungsgründe exakt. Das minimiert Ihr rechtliches Risiko von Anfang an.

Erstellung von Arbeitsverträgen durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Geschäftsführerverträge fachgerecht erstellen

Geschäftsführer stehen in einem besonderen rechtlichen Verhältnis zum Unternehmen. Sie sind keine regulären Arbeitnehmer, haben aber oft ähnliche Schutzbedürfnisse. Wir erstellen Geschäftsführerverträge, die die komplexe Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht abbilden. Der Vertrag regelt Gehalt, Tätigkeitsbereich, Wettbewerbsverbote sowie Haftungsfragen. Die präzise Formulierung der Kündigung ist entscheidend. Fehlerhaft formulierte Verträge drohen dem Unternehmen erhebliche finanzielle Schäden durch Abfindungen oder Nachzahlungen. Wir sichern Ihre Gesellschaft organschaftlich ab.

Wissenswertes im Überblick

Die Trennung von Organstellung und arbeitsrechtlichem Rahmen erfordert Sorgfalt. Wir definieren klare Leistungskriterien und Nebenpflichten. Spätere Auseinandersetzungen über Abfindungen bei der Trennung vom Geschäftsführer lassen sich durch saubere Vertragsgestaltung minimieren. Eine klare Vorlage für die Auflösung des Vertrages gehört für uns dazu.

Geschäftsführerverträge erstellen mit Ulrike Schmidt-Fleischer

Kündigungsberatung im Arbeitsverhältnis

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein tiefgreifender Einschnitt. Wir beraten Arbeitgeber zur rechtssicheren Formulierung des Kündigungsschreibens und Arbeitnehmer zur Prüfung der Wirksamkeit. Jede Kündigung muss formell einwandfrei erfolgen. Wir prüfen die Kündigungsfrist, die soziale Rechtfertigung und etwaige Fehler im Vorfeld. War eine Abmahnung erforderlich? Greift der Kündigungsschutz? Diese Fragen klären wir im Erstgespräch. Die Chancen einer Klage vor dem Arbeitsgericht bewerten wir realistisch und ehrlich.

Ihr Nutzen

Im Kündigungsfall zählt Geschwindigkeit. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Wir handeln sofort. Arbeitgeber vermeiden durch unsere Vorab-Prüfung teure Prozessrisiken. Arbeitnehmer erfahren, ob eine höhere Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages realistisch ist. Wir sichern Ihre Ansprüche.

Beratung zur Kündigung im Arbeitsverhältnis durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Aufhebungsverträge gründlich prüfen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das spart oft Zeit und Nerven. Arbeitgeber legen Arbeitnehmern häufig fertige Muster vor. Diese Verträge enthalten Klauseln, die den Arbeitnehmer benachteiligen. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag auf versteckte Nachteile. Geht die Abfindung fair zu? Gibt es Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld? Verzichtet der Arbeitnehmer unbedacht auf Resturlaub oder Überstunden? Wir lesen das Kleingedruckte. Wir verhandeln bessere Konditionen.

Was uns besonders macht

Wir raten zur Vorsicht bei vorgefertigten Verträgen. Eine unüberlegte Unterschrift kostet oft viel Geld. Wir vergleichen das Angebot mit der gesetzlichen Regelung und der üblichen Rechtsprechung des Arbeitsgerichts. Wenn eine Klausel unangemessen ist, fordern wir eine Nachbesserung. Ihr Gehalt und Ihre Referenzen bleiben geschützt.

Prüfung von Aufhebungsverträgen durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Abmahnungen sorgfältig prüfen

Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung. Sie dokumentiert ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Arbeitgeber fordern damit eine Verhaltensänderung. Arbeitnehmer müssen ernst nehmen, was in der Abmahnung steht. Wir prüfen Abmahnungen auf ihre formelle und inhaltliche Richtigkeit. Ist der Vorwurf konkret? Ist die Rechtsfolge deutlich benannt? Eine unwirksame Abmahnung entfaltet keine rechtliche Wirkung. Sie kann später eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht stürzen.

Was es zu beachten gilt

Für Arbeitgeber ist die Abmahnung ein Beweismittel. Fehlt sie, scheitert oft eine verhaltensbedingte Kündigung am Kündigungsschutz. Wir beraten Unternehmen zum korrekten Aufbau einer Abmahnung. Für Arbeitnehmer prüfen wir, ob eine Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen werden muss. Wir vertreten Ihre Position.

Abmahnungen prüfen lassen bei Ulrike Schmidt-Fleischer

Arbeitszeugnisse fachkundig prüfen

Das Arbeitszeugnis ist die Visitenkarte für die nächste Bewerbung. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Arbeitgeber nutzen oft versteckte Codes, um die tatsächliche Leistung zu bewerten. Diese Formulierungen entschlüsseln wir. Entspricht die Note der realen Einschätzung? Sind die Klauseln über das Verhalten und die Leistung korrekt? Wir prüfen Zeugnisse auf inhaltliche Lücken und rechtliche Mängel. Ein schlechtes Zeugnis blockiert den weiteren Karriereweg.

Wissenswert für Sie

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir fordern fehlende Angaben nach. Wenn die Formulierung missverständlich ist, verlangen wir eine Korrektur. Arbeitgeber beraten wir, wie sie Zeugnisse rechtssicher erstellen, ohne den Betriebsfrieden unnötig zu belasten. Wir achten auf klare Worte.

Arbeitszeugnis prüfen lassen mit Ulrike Schmidt-Fleischer

Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, kommt es zur Kündigungsschutzklage oder Lohnklage vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten Ihre Interessen in diesem Verfahren. Ein Prozess erfordert strategisches Vorgehen und genaue Kenntnis der Fristen. Wir bereiten den Schriftsatz vor, sammeln Beweise und vertreten Sie in der Güteverhandlung sowie im Kammertermin. Ein großer Teil der Verfahren endet in der Güteverhandlung durch Vergleich. Ihre Abfindung verhandeln wir.

Die praktische Umsetzung

Wir bereiten jeden Termin intensiv vor. Wir kennen die Taktiken der Gegenseite. Im Arbeitsgerichtsprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Jeder Beweis muss exakt dargelegt werden. Wir strukturieren die Argumentation. Arbeitgeber erhalten eine fundierte Einschätzung ihres Prozessrisikos. Arbeitnehmer sichern ihren Lebensunterhalt.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Kollektivarbeitsrecht: Beratung und Begleitung

Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretungen. Wir beraten Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Diese juristische Ebene ist komplex. Sie umfasst Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Mitbestimmungsrechte. Wir gestalten Kollektivvereinbarungen rechtssicher. Wir begleiten Betriebsänderungen und klären, wann ein Interessenausgleich zwingend ist. Fehler in diesem Bereich blockieren Produktion und Verwaltung. Das verhindern wir.

Unsere Stärken

Ulrike Schmidt-Fleischer besitzt tiefe Praxiserfahrung aus der Beratung von Betriebs- und Personalräten in einem internationalen Großunternehmen. Wir kennen die Perspektive beider Seiten. Diese Kenntnis hilft, verfahrene Situationen pragmatisch zu lösen. Wir finden Kompromisse, die den Betrieb am Laufen halten. Das spart Ressourcen.

Beratung im Kollektivarbeitsrecht durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Betriebsratswahlen kompetent begleiten

Die Betriebsratswahl unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Fehler im Wahlverfahren führen zur Anfechtung der Wahl. Wir begleiten Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Wir klären, wer wahlberechtigt ist und wer wählbar ist. Wir prüfen den Wahlvorstand und die genauen Fristen für die Wahlausschreibung. Eine fehlerfreie Durchführung schützt das Unternehmen vor arbeitsgerichtlichen Anfechtungsklagen. Wir sorgen für einen rechtssicheren Ablauf.

Wissenswertes dazu

Die Wahlvorbereitung erfordert Präzision. Wir beraten zur Erstellung des Wählerverzeichnisses und zur korrekten Auslage der Wahlvorschläge. Wenn die Schwellenwerte für eine Betriebsratswahl erreicht sind, muss der Arbeitgeber von sich aus tätig werden. Wir übernehmen die rechtliche Steuerung. Wir dokumentieren die Schritte.

Begleitung bei Betriebsratswahlen durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Über unsere Kanzlei

Informationen über das Unternehmen, Team und Über uns – Ulrike Schmidt-Fleischer

Unsere Kanzlei steht für Rechtsanwaltschaft und Notariat auf Augenhöhe. Ulrike Schmidt-Fleischer blickt auf eine Laufbahn zurück, die sie durch ein international agierendes Großunternehmen und die Industrie- und Handelskammer führte. Diese industrielle und kammerinterne Perspektive ist ein handfester Vorteil für unsere Mandanten. Wir kennen die Praxis in Unternehmen. Wir wissen, wie Gremien arbeiten. Das Team arbeitet pragmatisch, niemals steif. Komplexe juristische Sachverhalte werden schnell auf den Punkt gebracht.

Das macht uns aus

  • Beratung mit Weitblick aus der Großindustrie und der IHK
  • Pragmatische, verständliche Kommunikation ohne Fachchinesisch
  • Durchsetzungsstärke vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen
  • Edutaining-Ansatz: Fachwissen mit positiver Energie

Mehr über uns erfahren →

Leistungen im Überblick

Leistungen, Service und Angebot von Ulrike Schmidt-Fleischer

Wir decken das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab. Vom ersten Arbeitstag bis zur Beendigung des Vertrages begleiten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Kanzlei übernimmt die Vertragsgestaltung, die Prozessvertretung und die kollektivrechtliche Beratung. Wir bieten klare Lösungen.

  • Beratung und Prüfung von Verträgen
  • Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
  • Beratung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Prüfung von Abmahnungen und Arbeitszeugnissen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Begleitung im Kollektivarbeitsrecht und bei Betriebsratswahlen

Alle Leistungen ansehen →

Ein Praxisbeispiel zeigt unsere Arbeitsweise

Die Ausgangslage

Ein mittelständisches Unternehmen wollte einem langjährigen Arbeitnehmer kündigen. Der Verdacht auf wiederholten Arbeitszeitbetrug stand im Raum. Die Geschäftsleitung wünschte eine schnelle Trennung. Eine hohe Abfindung sollte vermieden werden.

Problem

In der Personalakte existierte keine einzige Abmahnung. Der Arbeitnehmer war über 50 Jahre alt und seit zehn Jahren im Betrieb. Der Kündigungsschutz galt vollumfänglich. Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Vorwarnung drohte vor dem Arbeitsgericht zu scheitern.

Unser Vorgehen

Wir analysierten die Akte und die vorliegenden Zeugenaussagen. Statt einer sofortigen Kündigung empfahlen wir eine nachvollziehbare Abmahnung. Parallel bereiteten wir einen Aufhebungsvertrag vor. Mit dem Betriebsrat und der Gegenseite verhandelten wir über eine einvernehmliche Lösung.

Das Ergebnis

Der Arbeitnehmer akzeptierte den Aufhebungsvertrag. Die Abfindung blieb im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen. Eine langwierige Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht entfiel. Das Unternehmen konnte die Nachfolgeplanung ohne Verzögerung umsetzen.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die Prüfung eines Aufhebungsvertrags?

Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags richtet sich nach dem Gegenstandswert, also dem Bruttomonatsgehalt. Die Kosten liegen oft zwischen 250 und 500 Euro. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir klären die Deckung im Vorfeld.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Ein Kündigungsschutzprozess dauert in der ersten Instanz meist drei bis sechs Monate. Der Termin zur Güteverhandlung findet oft vier bis acht Wochen nach Klageeingang statt. Ein Vergleich beendet das Verfahren meist an diesem Tag.

Was ist im Service der arbeitsrechtlichen Beratung enthalten?

Die Beratung umfasst die rechtliche Prüfung Ihres Sachverhalts, die Bewertung von Fristen und Risiken sowie die Erstellung einer Handlungsoption. Wir prüfen Verträge, Abmahnungen oder Kündigungen. Wir vertreten Sie außergerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber.

An welchen Normen und Standards orientiert sich das Arbeitsrecht?

Grundlage unseres Handelns sind das Kündigungsschutzgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die einschlägige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beziehen wir in unsere Bewertung mit ein. Den Maßstab bilden stets die neuesten Urteile des Bundesarbeitsgerichts.

Lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation prüfen

Arbeitsrechtliche Konflikte verlieren nicht an Schärfe, wenn man sie ignoriert. Fristen laufen weiter. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir bieten die rechtliche Sicherheit, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Arbeitgeber profitieren von unserer Erfahrung in der Vertragsgestaltung und der Begleitung von Gremien. Arbeitnehmer erhalten eine klare Einschätzung ihrer rechtlichen Position. Wir übersetzen juristische Komplexität in verständliche Handlungsoptionen. Unsere Kanzlei arbeitet direkt, pragmatisch und auf Augenhöhe. Wir bereiten jeden Fall sorgfältig vor. Wir vertreten Ihre Interessen vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellen. Zögern Sie nicht, die Angelegenheit ruhen zu lassen. Kontaktieren Sie uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.

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